Fachanwalt Versicherungsrecht Berlin

Wir helfen Ihnen kompetent und effizient, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Das Versicherungsrecht beinhaltet die Absicherung von Risiken und Schäden für eine Vielzahl von Bereichen. Der Inhalt der Versicherungsverträge unterscheidet sich aber selbst in gleichen Versicherungssparten ganz erheblich, je nachdem welche Risiken versichert sind und welche Versicherungsbedingungen in den Vertrag einbezogen worden sind.

Kommt es zu einem Schadensfall, machen die Versichererer nicht selten Einwendungen gegen die Ansprüche geltend, sei es, dass eine Eintrittspflicht für den Schaden schon dem Grunde nach abgelehnt wird oder Einwendungen gegen die Höhe des Anspruches erhoben werden. Häufig stellt sich die Frage, ob ein Risikoausschluss oder eine Obliegenheit vorliegt, welche verletzt worden sein soll.

Versicherer wenden auch ein, dass Falschangaben bei Abschluss der Versicherungsvertrages oder bei Meldung des Schadensfalls gemacht worden seien. Teilweise werden Ansprüche auch einfach unberechtigt gekürzt und abgewartet, ob rechtliche Hilfe zur Durchsetzung von Ansprüchen genommen wird.

Unser Experte: Fachanwalt für Versicherungsrecht Olav Sydow

Experte für Versicherungrecht: Fachsanwalt für Versicherungsrecht Olav Sydow

Auch gibt es häufig Fristen, die zu beachten sind, um einen Schadensfall zu melden, und es gibt dabei teilweise erhebliche Konsequenzen bei Fristversäumnis, bis hin zum gänzlichen Verlust von Ansprüchen!

Den Versicherer treffen häufig Hinweispflichten vor und beim Vertragsabschluss und bei der Übersendung von Schadenanzeigen, die nicht immer beachtet werden. Auch ist immer zu überprüfen, ob Klauseln, die den Versicherungsschutz einschränken, überhaupt rechtswirksam sind oder nicht.

Dazu ist eine genaue Kenntnis der Rechtslage und der einschlägigen Rechtsprechung für eine erfolgreiche versicherungsrechtliche Beratung und Prozessvertretung notwendig.

Bei uns finden Sie mit Fachanwalt für Versicherungsrecht Olav Sydow einen sachkundigen, kompetenten und auf das Versicherungsrecht spezialisierten Ansprechpartner, die Sie bei allen auftretenden Problemen unterstützt.

Gegenstand der Beratungs- und Vertretungspraxis im Versicherungsrecht ist der gesamte Bereich vom Abschluss eines Versicherungsvertrages, der Möglichkeit eines nachträglichen Widerrufs des Vertragsabschlusses, über auftretende Probleme im laufenden Versicherungsvertrag, insbesondere im Schadensfall oder bei Regressforderungen des Versicherers, bis zur Beendigung eines Versicherungsvertrages durch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung.

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl den Bereich der Personenversicherung, dort u.a.

– Lebensversicherung
– Rentenversicherung
– Krankenversicherung
– Pflegeversicherung
– Unfallversicherung
– Berufsunfähigkeitsversicherung
– Sterbegeldversicherung

als auch den Bereich der Sachversicherung, dort u.a.

– Elementarschadenversicherung
– Fahrzeugversicherung
– Feuerversicherung
– Gebäudeversicherung
– Geschäftsversicherung
– Haftpflichtversicherung
– Hausratversicherung
– Kreditversicherung
– Rechtsschutzversicherung

Aber auch in anderen Bereichen des Versicherungrechts gibt eine Vielzahl von möglichen Problemen und Fallstricken, bei denen rechtlicher Rat und Beistand erforderlich werden können. Vereinbaren Sie mit uns einen Besprechungstermin. Wir klären gerne mit Ihnen alle anstehenden Fragen ausführlich und in Ruhe.

Wie hoch sind die Anwaltskosten für einen Fachanwalt im Versicherungsrecht?

Die Gebühren für die rechtsanwaltliche Tätigkeit ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und werden anhand des Gegenstandswerts berechnet, der sich aus dem Wert der streitigen Ansprüche ergibt.