⚠️ Achtung: Im Arbeitsrecht gelten oft sehr kurze Fristen!
Wer zu lange wartet, verliert seine Ansprüche – selbst wenn sie berechtigt sind. Hier erfahren Sie, welche Fristen Sie unbedingt beachten müssen.
Die wichtigsten Fristen auf einen Blick
Besonders dringend: 3 Wochen bei Kündigung
Wenn Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um dagegen beim Arbeitsgericht zu klagen. Diese Frist beginnt ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugeht.
Wichtig: Diese Frist gilt immer – egal, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Wer sie versäumt, kann die Kündigung nicht mehr anfechten, selbst wenn sie unrechtmäßig war.
Unser Tipp: Lassen Sie sich sofort nach Erhalt einer Kündigung beraten. Selbst wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie klagen wollen – die Frist läuft bereits.
Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen (3–6 Monate)
Die meisten Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen enthalten sogenannte Ausschlussklauseln (auch Verfallsfristen genannt). Diese verkürzen die normale gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren erheblich.
Was bedeutet das konkret? Ansprüche wie Lohn, Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung oder Weihnachtsgeld müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber anmelden – oft innerhalb von:
- 3 Monaten oder
- 6 Monaten
nach Fälligkeit.
Beispiel: Ihr Arbeitgeber zahlt im Januar die Dezember-Überstunden nicht. Wenn Ihr Vertrag eine 3-Monats-Frist enthält, müssen Sie das Geld bis spätestens Ende März schriftlich fordern – sonst verfällt Ihr Anspruch endgültig.
Zweistufige Ausschlussfristen – doppelte Gefahr
- Erste Stufe: Sie müssen Ihren Anspruch innerhalb von z. B. 3 Monaten schriftlich beim Arbeitgeber geltend machen.
- Zweite Stufe: Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, müssen Sie innerhalb weiterer 3 Monate Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Achtung: Beide Fristen müssen eingehalten werden!
Gesetzliche Verjährung: 3 Jahre
Wenn Ihr Arbeitsvertrag keine Ausschlussklausel enthält, gilt die normale gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren. Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Beispiel: Unbezahlter Lohn aus März 2024 verjährt Ende 2027.
Wann sind Ausschlussfristen unwirksam?
Nicht jede Ausschlussklausel ist rechtlich zulässig. Unwirksam sind sie zum Beispiel, wenn:
- sie unklar oder versteckt im Kleingedruckten formuliert sind,
- die Frist kürzer als 3 Monate ist,
- sie Mindestlohnansprüche ausschließen (das ist gesetzlich verboten!),
- sie Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.
Im Zweifel: Lassen Sie die Klausel prüfen – eine unwirksame Ausschlussklausel bedeutet, dass die normale 3-Jahres-Frist gilt.
So schützen Sie Ihre Ansprüche
- ✅ Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag sofort – welche Fristen gelten für Sie?
- ✅ Dokumentieren Sie alles: Überstunden, nicht gezahlte Beträge, Kommunikation mit dem Arbeitgeber
- ✅ Fordern Sie Ansprüche immer schriftlich (E-Mail reicht meist, besser: Einschreiben mit Rückschein)
- ✅ Notieren Sie sich Fristen – setzen Sie sich Erinnerungen im Kalender
- ✅ Bei Kündigung: sofort handeln – Sie haben nur 3 Wochen Zeit!
- ✅ Holen Sie sich rechtzeitig Rat – besser eine Woche zu früh als einen Tag zu spät
Auch Arbeitgeber müssen Fristen beachten
Übrigens: Auch wenn Ihr Arbeitgeber Ansprüche gegen Sie hat (z. B. Schadensersatz oder Rückzahlung von Fortbildungskosten), muss er die Ausschlussfristen einhalten. Prüfen Sie im Zweifel, ob seine Forderung noch rechtzeitig geltend gemacht wurde.
Fazit: Zeit ist Geld – im wörtlichen Sinne
Im Arbeitsrecht können versäumte Fristen teuer werden. Selbst eindeutig berechtigte Forderungen können Sie nicht mehr durchsetzen, wenn Sie zu spät handeln.
Unser dringender Rat: Prüfen Sie bei jedem Anspruch sofort:
- Welche Frist gilt für mich?
- Wann läuft sie ab?
- Habe ich meine Forderung schriftlich gestellt?
Wenn Sie unsicher sind oder eine Kündigung erhalten haben – zögern Sie nicht und lassen Sie sich beraten, bevor es zu spät ist.
