Wir klären Sie über die Höhe des anfallenden Honorars für unsere Tätigkeit von Anfang an umfassend und nachvollziehbar auf.
Die Vergütung für anwaltliche Dienstleistungen ist seit dem 01. Juli 2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Nach diesem bestimmt sich das Honorar für die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts.
Bei den meisten Streitigkeiten (Arbeits-, Steuer-, Verwaltungs- und Zivilrecht) werden die Gebühren grundsätzlich als Prozentsatz nach dem sog. Gegenstandswert berechnet, das heißt dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat, z.B. bei einem Verkehrsunfall die Schadenshöhe.
Der Gegenstandswert ist zunächst nur ein fiktiver Betrag. Dieser ist Grundlage für die Gebührenbemessung anhand § 13 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bzw. der dazu erlassenen Anlage, wobei dann noch der konkrete Gebührensatz (=Multiplikator) anhand des Vergütungsverzeichnisses zum RVG ermittelt wird.
Beträgt der Gegenstandswert z.B. 3.000,- Euro, so sind von Ihnen nicht etwa 3.000,- Euro zu zahlen, sondern anhand § 13 RVG und des Vergütungsverzeichnisses zum RVG ermitteln sich die Anwaltsgebühren. Bei außergerichtlicher Tätigkeit des Anwalts betragen diese in der Regel 388,12 Euro (inkl. Nebenkosten + MSwSt).
Die Gebühren nehmen mit zunehmendem Gegenstandswert prozentual ab, sind also degressiv gestaffelt. Betragen die Gebühren im vorliegenden Beispiel bei einem Gegenstandswert von 3.000,- Euro insgesamt 388,12 Euro, sind die Gebühren bei dem vierfachen Gegenstandswert von 12.000,- Euro nicht mal das dreifache davon, insgesamt 1.117,53 Euro.
In straf- und sozialrechtlichen Streitigkeiten werden die Gebühren in der Regel aufgrund sog. Rahmengebühren [das Gesetz gibt einen Rahmen vor: von …€ bis … €] von dem Rechtsanwalt unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen bestimmt. Vor allem in diesen Fällen schlagen wir Ihnen eine Vergütungsvereinbarung vor.
Kostenüberblick vor Mandatsübernahme
Damit Sie vor der Übertragung des Mandats einen Überblick über die zu erwartenden Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung, sowie ggf. die Gerichtskosten bekommen, besprechen wir diese mit Ihnen. Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wägen wir mit Ihnen auch das Prozessrisiko ab, damit Sie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Gerichts- und Anwaltskosten kalkulieren können.
Sie möchten sich rechtlich absichern oder benötigen eine erste Einschätzung Ihres Falls? In einem persönlichen Erstberatungsgespräch erhalten Sie von mir eine fundierte rechtliche Einschätzung und Orientierung – verständlich, vertraulich und auf Ihre Situation zugeschnitten. Die Gebühr für die Erstberatung vereinbaren wir individuell abhängig vom Zeitaufwand mit Ihnen und schaffen für Sie volle Kostentransparenz. Sollte sich aus der Beratung eine weiterführende Mandatierung ergeben, wird die Erstberatungsgebühr selbstverständlich auf die weiteren Kosten angerechnet.
Kostentragung
Auch wenn Sie als Auftraggeber zunächst grundsätzlich immer selbst Schuldner für das anwaltliche Honorar sind, gibt es einige Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Dritte.
-
Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich Rechtsschutzversicherungen.
-
In einigen Fällen ist Ihr Gegner verpflichtet, Ihre Anwaltskosten zu übernehmen. So ist zum Beispiel im Falle des Verzuges mit seiner Leistungsverpflichtung Ihr Gegner auch verpflichtet, Ihre Anwaltsgebühren als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung tragen.
-
Nach einem Verkehrsunfall muss der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten im Umfang der berechtigten Ansprüche tragen.
-
Bei grösseren Streitwerten gibt es die Möglichkeit, einen Prozessfinanzierer einzuschalten, um aussichtsreiche Rechts-streitigkeiten im Klageverfahren finanzieren zu lassen, der dafür im Falle des Obsiegens einen Teil der erstrittenen Summe erhält. Wir arbeiten mit einigen Prozessfinanzierern zusammen und lassen für Sie ggf. einen derartigen Antrag überprüfen.
-
Bei gerichtlichen Streitigkeiten gibt es für einkommensschwache Personen die Möglichkeit Prozesskostenhilfe beim Prozessgericht zu beantragen.
-
Für besonders einkommensschwache Personen gibt es die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht für die außergerichtliche anwaltliche Beratung und Tätigkeit des Rechtsanwalts einen Beratungshilfeschein zu beantragen.
Beispiele für anwaltliches Honorar
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts wird auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des dazu erlassenen Vergütungsverzeichnisses bestimmt. Wir haben hier Beispiele für die anwaltlichen Gebühren in einigen häufig auftretenden Rechtsstreitigkeiten aufgeführt. Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne auch schon vorab telefonisch oder per email mit, welche Kosten in Ihrer Rechtsstreitigkeit zu erwarten sind.
[widgetkit id=1518]