Rechtsprechung Erbrecht

OLG Dresden – Beschluss vom 07.02.2018 – Az. 17 W 26/18 – Unzulässigkeit der Erteilung eines Erbscheins durch die Rechtspflegerin des Amtsgerichts

OLG Dresden zur Unzulässigkeit der Erteilung eines Erbscheins durch die Rechtspflegerin des Amtsgerichts bei Erhebung von Einwänden gegen die Erteilung des Erbscheins.

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Bundesgerichtshof – Urteil vom 26. Juni 2013 – Az. IV ZR 243/12

Wird in einem Gruppenunfallversicherungsvertrag vereinbart, dass für den Fall des Unfalltodes eines Mitarbeiters (versicherte Person) des Unternehmens (Versicherungsnehmer) die gesetzlichen Erben des Mitarbeiters bezugsberechtigt sind, soweit keine andere Bestimmung getroffen wurde, so muss eine Mitteilung der Änderung der Bezugsberechtigung gegenüber dem Versicherer erfolgen. Eine bloße Anzeige gegenüber dem Unternehmen ist nur ausreichend, wenn vereinbart wurde, dass das Unternehmen Änderungen der Bezugsberechtigung mit Wirkung auch für den Versicherer entgegennehmen kann.

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