Rechtsschutzversicherungen sind heutzutage weit verbreitet und bieten eine gute Möglichkeit, die durch einen Rechtsstreit entstehenden Kosten nicht selber tragen zu müssen.
Art und Umfang des von Ihnen abgeschlossenen Rechtsschutz-versicherungsvertrages bestimmen, ob und in welcher Höhe die Kosten von der Rechtsschutzversicherung getragen werden. Da sich die Versicherungsbedingungen teilweise erheblich unterscheiden, ist vor Abschluss des Vertrages ein genauer Vergleich sinnvoll. Ihr Versicherungsmakler kann Ihnen genaueres mitteilen. Einen guten Überblick gibt auch ein Rechtsschutzversicherungs-Test der Stiftung Warentest aus dem Juli 2009.
Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung ist zu beachten, dass die meisten Versicherungsgesellschaften eine Sperrfrist von mindestens drei Monaten nach Vertragsabschluss haben, in denen noch keine Kosten übernommen werden.
Wir arbeiten mit allen der mehr als 30 Versicherungsgesellschaften in Deutschland zusammen und können Ihnen deshalb bei Vorlage des Rechtsschutzvertrages häufig schon vorab sagen, ob eine Deckungszusage Ihre Rechtsschutzversicherung wahrscheinlich ist. Die Anfragen für die Kostenübernahme werden im übrigen von uns schnell und unproblematisch mit Ihrer Versicherungsgesellschaft geklärt, wenn Sie dies nicht bereits vorab erledigt haben.
Unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft Sie rechtsschutzversichert sind, haben Sie das das Recht der freien Auswahl Ihres Rechtsanwalts. Sofern Ihre Gesellschaft Ihnen eigene Vertragsanwälte vorschlägt, stellen diese Vorschläge nur Empfehlungen dar, an die Sie nicht gebunden sind.