Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Berlin

Mit dem Verkehrsrecht hat jeder fast täglich zu tun, ein Schritt aus dem Haus auf die Straße und schon ist man mittendrin im Straßenverkehr. Egal wie man sich fortbewegt, niemand ist vor ungewollten Ereignissen sicher und es geht im Straßenverkehr fast immer schneller als man denkt: plötzlich ist man in einen Verkehrsunfall verwickelt, kommt in eine Verkehrskontrolle, ein Bußgeldbescheid oder Schreiben der Polizei flattert ins Haus, der Führerschein ist in Gefahr, es gibt Probleme bei dem Auto, das man erst vor kurzem gekauft oder verkauft hat …

Als Betroffener kommt man dabei in allen Bereichen sehr schnell an seine Grenzen:

Unser Experte: Fachanwalt für Verkehrsrecht Olav Sydow

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Versicherungen betreiben inzwischen ein hoch spezialisiertes sog. Schadenmanagement, das nur ein Ziel hat, nämlich die Kosten der Versicherung so gering wie möglich zu halten, d.h. den Geschädigten so wenig wie möglich zu zahlen. Da immer noch zu wenig bekannt ist, dass die gegnerische Kfz-Versicherung auch die Kosten des Anwalts des Geschädigten tragen muss, geht Unfallgeschädigten im direkten Kontakt häufig bares Geld verloren.

Die Polizei nutzt hochkomplexe technische Systeme für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen, Rotlichtverstöße u.a. bei denen man als Betroffener konkrete Einwendungen vorbringen muss, die ohne genaue Kenntnis des jeweils verwendeten Geräts schlichtweg unmöglich sind.

Dabei sind sowohl Punkte im Fahrerlaubnisregister als auch ein Fahrverbot mitunter nicht nur ärgerlich, sondern können erhebliche Folgen für den Führerschein nach sich ziehen.

Wenn es ums Fahren von Autos, Motorrädern, LKWs etc. geht, versteht der Gesetzgeber auch sonst keinen Spaß: ob es ein kleiner unbemerkter Parkrempler ist, man etwas zu viel Alkohol getrunken oder Cannabis geraucht hat, der Führerschein ist schneller weg als man gucken kann und was die Polizei und die Justiz erst mal in den Händen haben, das geben sie so schnell nicht wieder her, ganz egal, welche mitunter existenzbedrohenden Folgen das für den/die Betroffene/n hat.

Streitigkeiten um Kaufverträge rund ums Kfz entstehen schnell und sind meist sehr ärgerlich. Sowohl als Käufer als auch als Verkäufer wird man schnell mit Problemen konfrontiert, wenn am am Auto etwas plötzlich nicht mehr richtig funktioniert oder Streit um die Ausstattung, Kilometerstand, Vorschäden, Unfallfreiheit etc. entsteht.

Die Kenntnis der sich laufend weiter entwickelnden Rechtsprechung, Gesetzgebung und Technik ist für eine erfolgreiche verkehrsrechtliche Beratung und Vertretung unerlässlich. Einfach ist im Verkehrsrecht gar nichts mehr und nur in wenigen Rechtsbereichen ist die Kombination von speziellem rechtlichen und technischem Wissen so wichtig wie im Verkehrsrecht.

Bei uns finden Sie mit Fachanwalt für Verkehrsrecht Olav Sydow einen sachkundigen, kompetenten und auf Verkehrsrecht spezialisierten Ansprechpartner, der Sie bei allen auftretenden Problemen unterstützt.

Gegenstand der Beratungs- und Vertretungspraxis im Verkehrsrecht sind u.a.

– Verkehrsunfälle von Auto- und LKW-Fahrern, Motorradfahrern, Radfahrern, Scootern und Fußgängern als auch Insassen von PKWs, Bahnen, Bussen etc.

– Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsmessungen, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstößen, Handy am Steuer, Alkohol und/oder Drogenkonsum, Vorfahrtsmissachtung, falschem Überholen, Abbiegen oder Wenden, falscher Beladung, mangelhaftem technischen Fahrzeugzustand, Park- und Halteverstössen, abgelaufener TÜV/HU, fehlendem Versicherungsschutz u.a.

– Strafverfahren wegen Unfallflucht, Fahren unter Alkoholeinfluß, Drogenverstößen, Fahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr, Gefährlichem Eingriff im Straßenverkehr, fahrlässiger Körpverletzung u.a.

– Verwaltungsverfahren wegen Führerschein, MPU-Anordnung, Fahrtenbuchauflagen u.a.

– Autokauf / Reparatur, inkl. Fahrzeugmängeln, irreführenden, falschen oder fehlenden Angaben im Kaufvertrag, Diesel-Abgasskandal u.a.

Aber auch in anderen Bereichen des Verkehrsrechts gibt eine Vielzahl von möglichen Problemen und Fallstricken, bei denen rechtlicher Rat und Beistand erforderlich werden können. Vereinbaren Sie mit uns einen Besprechungstermin. Wir klären gerne mit Ihnen alle anstehenden Fragen ausführlich und in Ruhe.

Die Gebühren für die rechtsanwaltliche Tätigkeit ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und werden anhand des Gegenstandswerts berechnet, der sich aus dem Wert der streitigen Ansprüche ergibt, oder wir treffen eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Ihnen.