Fachanwalt Familienrecht Berlin

Unsere Experten in Schöneberg-Tempelhof:

Rechtsanwältin Anja Bothe und Rechtsanwältin Catrin Gastberg

Expertin für Familienrecht: Fachanwältin für Familienrecht Anja Bothe Expertin für Familienrecht: Rechtsanwältin Catrin Gastberg

Nur wenig kann so schwierig sein, wie Streitigkeiten in der Familie. Diese gehen sehr schnell an die Substanz und die Beteiligten finden in psychisch und finanziell stark belastenden Auseinandersetzungen.

Das Familienrecht ist sehr stark durch die – teilweise regional verschiedene – Rechtsprechung und die unterschiedlichen Lebensumstände der Beteiligten geprägt.

Fundierte und hoch qualifizierte familienrechtliche Beratung ist unerlässlich, um ihre Interessen zu wahren und die Auseinandersetzung so schnell und so gut wie unter den Umständen möglich abzuschließen.

Mit Fachanwältin für Familienrecht Anja Bothe und Rechtsanwältin Catrin Gastberg stehen Ihnen bei uns dafür erfahrene, sachkundige und kompetente Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts. Anlass für Streitigkeiten sind im Familienrecht insbesondere:

Trennung / Scheidung

Streitigkeiten bei der Trennung und Scheidung von Beziehungen sind für die Beteiligten äußerst belastend und können ein Vermögen kosten. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei allen damit zusammenhängenden Fragen für die Trennung und die nachfolgende Ehescheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft. Dies betrifft insbesondere den richtigen Zeitpunkt für die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens oder die Reaktion auf ein bereits eingeleitetes Verfahren und alle damit zusammenhängenden Fragen. Für die Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens besteht Anwaltszwang und zwar unabhängig davon, welche Form von Scheidung (einverständlich oder streitig) durchgeführt wird und wie lange die Trennungszeit betragen hat.

Unterhalt im Familienrecht

Unterhaltspflichten gibt es zwischen Ehegatten/Lebenspartnern und zwischen Eltern und Kindern (Kindesunterhalt/Elternunterhalt) sowie u.U. zwischen anderen Verwandten in gerader Linie (Großeltern/Enkel).

Die rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich dabei erheblich. Allen Unterhaltsfragen gemeinsam ist aber, dass sämtliche damit zusammenhängenden Fragen vom jeweiligen Einzelfall abhängen und präzise Kenntnisse über die zuständige Rechtsprechung erfordern.

Dies gilt sowohl für die Frage, ob Unterhalt geschuldet wird als auch für die Frage, in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird. Dabei sind primär Themen wie Leistungsfähigkeit, Bedürftigkeit, Einkünfte, Erwerbstätigenbonus, Selbstbehalt, (fiktiver) Wert der Haushaltsführung und der Kindererziehung, Erwerbsobliegenheit, vermögenswerte Vorteile, Wohnvorteil, ehebedingte Nachteile, Wegfall, Befristung und Herabsetzung sowie Verwirkung wichtig.

Eine gründliche Prüfung und Beratung auf der Grundlage genauer Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften, unterhaltsrechtlichen Leitlinien und zuständigen Rechtsprechung ist danach für eine optimale Wahrnehmung Ihrer Interessen unerlässlich, auch um zu entscheiden, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich ist oder eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten in Betracht kommt.

Vermögensfragen / Zugewinnausgleich / Hausrat

Vermögensfragen haben im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung häufig eine erhebliche Bedeutung. Dies betrifft insbesondere die Frage, was gemeinsames Vermögen ist und was mit dem gemeinsamen Vermögen geschieht.

Ein häufig anzutreffendes Missverständnis ist, dass in der Ehe/Partnerschaft alles gemeinsames Eigentum der Ehegatten/Partner wird. Diese Frage hängt aber vom sog. Güterstand ab. Regelfall ist die sog. Zugewinngemeinschaft, wonach sich an den Eigentumsverhältnissen nichts ändert, aber beide Eheleute/Partner je zur Hälfte an dem Vermögenszuwachs während der Ehe/Partnerschaft teilhaben sollen.

Anderes gilt hingegen für den Hausrat, d.h. alle beweglichen Gegenstände, die während der Ehe/Partnerschaft angeschafft wurden und im gemeinsamen Haushalt genutzt werden bzw. wurden und der gemeinsamen Lebensführung dienen. Dabei wird gemeinsames Eigentum vermutet.

Weiterhin ist regelmäßig auch die Frage der zukünftigen Nutzung der Ehewohnung bzw. Partnerschaftswohnung zu klären, wobei auch eine gerichtliche Wohnungszuweisung beantragt werden kann.

Versorgungsausgleich

Bei der Ehescheidung ist regelmäßig über den Versorgungsausgleich zu entscheiden, d.h. über die interne Teilung von in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen und Versorgungsanrechten.

Die damit zusammenhängenden Fragen sind vielfältig und kompliziert, was mit der Vielzahl von Versorgungen, wie gesetzlicher Rentenversicherung und anderer Regelsicherungssysteme wie der berufsständischen Pflichtversorgung, der Beamtenversorgung und der betrieblichen sowie der privaten Altersversorgung zusammenhängt. Besondere Konstellationen können sich darüber hinaus z.B. bei privaten Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht ergeben.

Kindschaftrecht / Elterliches Sorgerecht / Umgangsrecht

Ein wesentliches Thema bei Trennung und Scheidung sind Fragen betreffend gemeinsamer/adoptierter minderjähriger Kinder. Die damit zusammenhängenden Fragen betreffen u.a. die Ausübung der elterlichen Sorge für die persönlichen und finanziellen Belange des Kindes, Unterhalt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Häufigkeit und Dauer des Umgangsrechtes.

Auseinandersetzungen in diesem Bereich sind häufig sehr belastend für alle Beteiligten. Dabei sind die Interessen des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Unsere rechtliche Beratung und Vertretung erstreckt sich deshalb auch darauf, eine möglichst schnelle Klärung herbeizuführen, sei es durch ein gerichtliches Verfahren oder eine rechtlich verbindliche außergerichtliche Vereinbarung.

Darüber hinaus bieten wir auch Mediation an, d.h. die Klärung von Konflikten mit Hilfe eines Streitvermittlers. Hierfür steht Ihnen Rechtsanwalt und lizensierter Mediator BM® Olav Sydow als Ansprechpartner zur Verfügung.

Anwaltshonorar

Die Gebühren für die rechtsanwaltliche Tätigkeit ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und werden anhand des Gegenstandswerts bemessen, der sich aus dem Streitgegenstand ergibt oder wir treffen eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Ihnen.

Für Bürger mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte im familiengerichtlichen Verfahren bewilligt zu bekommen.

Vereinbaren Sie mit uns einen Besprechungstermin. Wir klären mit Ihnen gerne alle anstehenden Fragen ausführlich und in Ruhe.