Anwalt für Arbeitsrecht Berlin

Das Arbeitsrecht hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung und Umfang hinzugewonnen. Im einzelnen besteht es aus einer Vielzahl kaum überschaubarer einzelner Gesetze, die dennoch lückenhaft und unvollständig sind.

Häufig ist deshalb die Kenntnis der sich laufend weiterentwickelnden und ändernden Rechtsprechung für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung notwendig, ebenso wie die ggf. zu berücksichtigenden tarifvertraglichen Regelungen. Die fachlichen Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen dabei sowohl im Individual- als auch dem Kollektivarbeitsrecht, dem Disziplinarrecht und Zeitwertkonten.

Unsere Experten: Fachanwältin für Arbeitsrecht Anja Bothe und Rechtsanwalt Olav Sydow

Expertin für Arbeitsrecht: Fachanwältin für Arbeitsrecht Anja Bothe Experte für Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Olav Sydow

Bei uns finden Sie mit Fachanwältin für Arbeitsrecht Anja Bothe und Rechtsanwalt Olav Sydow sachkundige, kompetente und auf das Arbeitsrecht spezialisierte Ansprechpartner, die Sie bei allen auftretenden Problemen unterstützen, sei es als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder in anderer Weise.

Gegenstand der Beratungs- und Vertretungspraxis im Arbeitsrecht ist der gesamte Bereich von der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses, das heißt der vertraglichen Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, über auftretende Probleme im laufenden Arbeitsverhältnis bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch vertragliche Vereinbarung oder Kündigung, Zahlung einer Abfindung etc.

Kurze Fristen im Arbeitsrecht beachten

Als Arbeitnehmer ist insbesondere zu beachten, dass die Fristen für die Einreichung einer Klage gegen eine erfolgte Kündigung sehr kurz und deshalb schnelles Handeln erforderlich ist. Eine Kündigungsschutzklage muss beispielsweise spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. Wenn Sie sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren wollen, vereinbaren Sie sofort einen Termin, damit diese Frist nicht versäumt wird!

Vor dem Arbeitsgericht findet dann zunächst – meist spätestens vier Wochen nach Einreichung der Klage eine Güteverhandlung statt, in der versucht wird, eine gütliche Einigung, bspw. durch Vereinbarung einer Abfindung, zwischen den Parteien zu erreichen. Scheitert diese, wird in einem weiteren Termin das eigentliche Verfahren durchgeführt.

Kostenverteilung beim Streit vor dem Arbeitsgericht

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz ihre Kosten selber. Die Rechtsanwaltskosten ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und sind bei Kündigungsschutzklagen abhängig vom zuletzt erzielten Einkommen.

Vereinbaren Sie mit uns einen Besprechungstermin. Wir klären gerne mit Ihnen alle anstehenden Fragen ausführlich und in Ruhe.