Als Anwalt für Erbrecht beraten und vertreten wir Sie umfassend und persönlich in allen Fragen des Erbrechts, das den Übergang von Vermögen, Rechten und Pflichten einer natürlichen Person auf den/die Erben im Todesfall regelt. Ob Testament, gesetzliche Erbfolge oder Pflichtteilsansprüche – frühzeitige und rechtssichere Regelungen sind entscheidend, um Vermögenswerte zu sichern und familiäre Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Unser Experte für Erbrecht:
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Mit Rechtsanwalt Olav Sydow steht Ihnen ein erfahrener, kompetenter und auf das Erbrecht spezialisierter Ansprechpartner zur Seite. Wir unterstützen Sie engagiert und lösungsorientiert – sowohl bei der vorsorgenden Gestaltung als auch im konkreten Erbfall. Ist ein Angehöriger gestorben und damit der Erbfall eingetreten, ist mitunter äußerst schnelles Handeln erforderlich. In kaum einem anderen Rechtsgebiet drohen durch Zeitablauf so gravierende Nachteile wie im Erbrecht!!! |
Der Erbfall – schnelles Handeln ist oft entscheidend
Für die Hinterbliebenen ist der Tod eines nahen Angehörigen häufig emotional belastend. Gleichzeitig erfordert der Eintritt des Erbfalls aber häufig zügiges und überlegtes Handeln. In kaum einem anderen Rechtsgebiet können Fristversäumnisse oder Fehlentscheidungen derart gravierende rechtliche und wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen wie im Erbrecht.
Sicherung des Nachlasses
Ein zentraler erster Schritt ist die Sicherung des Nachlasses. In der Trauerphase wird oft übersehen, dass Miterben oder Dritte ungehindert Zugriff auf Nachlassgegenstände haben oder sogar ein Testament beiseiteschaffen oder vernichten könnten.
Das alte Sprichwort „Gelegenheit macht Diebe“ bewahrheitet sich leider immer wieder. Ist der Nachlass erst einmal verändert oder geplündert, lässt sich im Nachhinein häufig nur schwer oder gar nicht mehr feststellen, welche Vermögenswerte vorhanden waren oder wer diese entwendet hat. Durch eine frühzeitige Dokumentation und rechtliche Sicherung des Nachlasses lassen sich solche Risiken in vielen Fällen vermeiden. Dabei unterstützen wir Sie zuverlässig.
Wichtige Fristen im Erbrecht
Neben der tatsächlichen Sicherung des Nachlasses drohen auch rechtliche Nachteile, wenn gesetzliche Fristen nicht beachtet werden.
Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
Gemäß § 1942 Abs. 1 BGB geht die Erbschaft automatisch auf den oder die berufenen Erben über – sei es durch Testament oder gesetzliche Erbfolge. Eine ausdrückliche Annahmeerklärung ist nicht erforderlich.
Die Ausschlagung der Erbschaft hingegen ist nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen möglich (§ 1944 BGB), gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem der Erbe Kenntnis vom Erbfall und vom Grund seiner Berufung erlangt hat.
Eine Ausschlagung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist. Denn der Erbe haftet gemäß § 1967 BGB grundsätzlich unbeschränkt mit seinem eigenen Vermögen für die Nachlassverbindlichkeiten.
Auch in anderen Konstellationen kann die Ausschlagung des Erbes – verbunden mit der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (ggf. einschließlich Pflichtteilsergänzungsansprüchen) – wirtschaftlich vorteilhaft sein, etwa wenn:
-
einzelne Miterben durch ein Testament erheblich bevorzugt werden oder
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erhebliche Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten des Erblassers an andere Personen übertragen wurden.
Besonderheiten für Ehegatten
Für überlebende Ehegatten kann es ebenfalls sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen und den Pflichtteil geltend zu machen sowie zusätzlich den Zugewinnausgleich einzufordern. Während bei gesetzlicher Erbfolge gemäß § 1371 Abs. 1 BGB regelmäßig ein pauschaler Zugewinnausgleich von ¼ erfolgt, kann nach § 1371 Abs. 2,3 BGB eine konkrete Berechnung im Einzelfall günstiger ausfallen.
Anfechtung eines Testaments
Auch die Anfechtung eines Testaments ist an strenge Fristen gebunden. Nach § 2082 Abs. 1 BGB beträgt die Anfechtungsfrist ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Ein solcher Grund kann beispielsweise vorliegen bei:
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einem Irrtum des Erblassers oder
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fehlender Testierfähigkeit.
Probleme und Fallstricke im Erbrecht
Das Erbrecht und die Nachlassabwicklung sind komplex und konfliktträchtig.
Unser Tätigkeitsspektrum als Anwalt für Erbrecht in Berlin
In vielen Fällen ist fachkundiger rechtlicher Rat unerlässlich, um Fehler zu vermeiden und Ihre Interessen effektiv durchzusetzen. Gerne beraten wir Sie ausführlich und in ruhiger Atmosphäre.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei
- Vorsorgender Nachlassgestaltung, insbesondere
- Erstellung eines Einzeltestaments
- Gestaltung eines formwirksamen gemeinschaftlichen (Berliner) Testaments
- Entwurf und Prüfung von Erbverträgen
- Schenkungen zu Lebzeiten, auch im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche
- Testamentsvollstreckung
- Anfechtung von Testamenten
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Abwicklung und Verwaltung von Nachlässen
- Erstellung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen
Transparentes Honorar
In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen transparent die anfallenden Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit. Diese richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden anhand des Gegenstandswertes – etwa des Nachlasswertes oder der streitigen Ansprüche – berechnet.
Alternativ besteht die Möglichkeit, eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu treffen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

