Wir unterstützen Sie kompetent und effizient bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen, denn gerade im Schadensfall zeigt sich, dass eine fundierte rechtliche Prüfung von Versicherungsverträgen und Versicherungsbedingungen durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin entscheidend sein kann.
Das Versicherungsrecht dient der Absicherung unterschiedlichster Risiken, jedoch unterscheiden sich Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes selbst innerhalb derselben Versicherungssparte häufig erheblich, weil diese von den jeweils vereinbarten Bedingungen, Risikoausschlüssen sowie Obliegenheiten abhängen.
Typische Probleme im Versicherungsfall
Kommt es zu einem Schadensereignis, so machen Versicherer nicht selten Einwendungen gegen geltend gemachte Ansprüche geltend, wobei häufig bereits die Eintrittspflicht dem Grunde nach bestritten oder die Höhe der Leistungen beschränkt oder gekürzt wird.
Typische Streitpunkte sind behauptete Risikoausschlüsse oder angebliche Obliegenheitsverletzungen sowie der Vorwurf von Falschangaben beim Vertragsabschluss oder bei der Schadensmeldung. Nicht selten werden Leistungen auch ohne ausreichende rechtliche Grundlage gekürzt, weil der Versicherer davon ausgeht, dass Versicherungsnehmer ihre Ansprüche nicht weiterverfolgen und sich gegen Kürzungen nicht zur Wehr setzen.
Unser Experte: Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin Olav Sydow
Fristen, Hinweispflichten und Wirksamkeit von Klauseln
Im Versicherungsrecht sind häufig strenge Fristen zu beachten, etwa bei der Schadensanzeige oder der Geltendmachung von Ansprüchen, denn Fristversäumnisse können im Einzelfall bis zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen und erhebliche wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen.
Versicherer müssen zudem umfangreiche Hinweis- und Belehrungspflichten vor und bei Vertragsschluss sowie im Schadensfall einhalten. Ebenso ist regelmäßig zu prüfen, ob Klauseln, die den Versicherungsschutz einschränken, überhaupt wirksam vereinbart wurden oder einer gerichtlichen Inhaltskontrolle nicht standhalten.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin
Wir beraten und vertreten Sie bei Streitigkeiten in jeder Phase eines Versicherungsvertrages, das heißt vom Abschluss über das laufende Vertragsverhältnis bis hin zur Beendigung, insbesondere im Versicherungs- und/oder Schadensfall, damit Ihre Rechte vollständig gewahrt bleiben.
Personenversicherungen (u. a.)
- Lebensversicherung (§§ 150 ff. VVG und AVB)
- Rentenversicherung (§§ 150 ff. VVG und AVB)
- Krankenversicherung (§§ 192 ff. VVG und AVB)
- Pflegeversicherung (§§ 192 ff. VVG und AVB)
- Unfallversicherung (§§ 178 ff. VVG und AUB)
- Berufsunfähigkeitsversicherung (§§ 172 ff. VVG und BUV)
- Sterbegeldversicherung (§§ 150 ff. VVG und AVB)
Sachversicherungen (u. a.)
- Elementarschadenversicherung (§§ 88 ff. VVG und EVB)
- Fahrzeugversicherung (§§ 100 ff. VVG und AKB)
- Feuerversicherung (§§ 88 ff. VVG und FVB)
- Gebäudeversicherung (§§ 88 ff. VVG und VGB)
- Geschäftsversicherung (§§ 88 ff. VVG und AVB)
- Haftpflichtversicherung (§§ 100 ff. VVG und AHB)
- Hausratversicherung (§§ 88 ff. VVG und VHB)
- Kreditversicherung (§§ 88 ff. VVG und AVB)
- Rechtsschutzversicherung (§§ 125 ff. VVG und ARB)
Kosten und Anwaltsgebühren im Versicherungsrecht
Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem wirtschaftlichen Wert der streitigen Ansprüche, wobei wir großen Wert auf Transparenz legen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, dass wir eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen, sodass Sie bereits frühzeitig Klarheit über die entstehenden Kosten haben und Planungssicherheit erhalten.
Besprechungstermin vereinbaren
Das Versicherungsrecht ist komplex und von zahlreichen Fallstricken geprägt, daher zögern Sie nicht, rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, damit wir Ihre Fragen ausführlich und in Ruhe klären können und gemeinsam eine sinnvolle Vorgehensweise entwickeln.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin Olav Sydow

