Anwalt Mietrecht in Berlin

Vom (Wohnungs-)Mietrecht ist beinahe jeder betroffen, sei es als Mieter oder Vermieter. Für ein konfliktfreies Verhältnis ist es wichtig, zu wissen, welche Rechte und Pflichten Sie haben. Die Ausgestaltung des Mietvertrages ist dafür von ganz entscheidender Bedeutung.

Unsere Expertin für Mietrecht: Rechtsanwältin Catrin Gastberg

Um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen, beraten wir Sie gerne in allen mietrechtlichen Fragen, sowohl als Mieter als auch als Vermieter. Mit Rechtsanwältin Catrin Gastberg finden Sie bei uns eine sachkundige, kompetente und auf das Mietrecht spezialisierte Ansprechpartnerin, die seit Jahren auf diesem Gebiet tätig ist. Häufig Anlass für Streitigkeiten sind im Mietrecht insbesondere:

Kündigung/Räumung/Schönheitsreparaturen

Streitigkeiten bei der Rückgabe der Wohnung können mitunter viel Geld kosten. Es ist deshalb bereits vor Ende eines Mietverhältnisses wichtig, Vorsorge zu treffen, damit es nachher nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.

Entscheidend sind dafür u.a. die durch die Mietrechtsreform geänderten Kündigungsfristen, die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, die Entfernung mietereigener Einbauten zu beachten u.v.m.

Mietmängel /-minderung

Einer der häufigsten Streitpunkte, bei dem gleichzeitig auch die meisten Fehlinformationen und Halbwahrheiten im Umlauf sind. Das Gesetz sieht im Falle eines Mangels oder der Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs automatisch das Recht zur Minderung des Mietpreises vor, unabhängig von der Zustimmung des Vermieters. Schwierigkeiten bereitet in der Regel die Bestimmung der Höhe einer solchen Minderung, die Sie am besten mit uns als fachkundigen Anwälten besprechen.

Sowohl eine zu hohe als auch eine zu niedrige Bestimmung der Minderung können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, die Sie so problemlos vermeiden können. Nach dem wir alle rechtlich relevanten Tatsachen aufgenommen und geprüft haben, besprechen wir wir Ihnen den adäquaten Minderungssatz.

Ein häufiger Streitpunkt ist zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof entschieden worden: Nach der Mietrechtsreform steht nunmehr einem Mieter auch rückwirkend das Recht für eine Mietminderung zu, wenn er den Mangel dem Vermieter angezeigt hat und dieser untätig geblieben ist. Das Recht zur Minderung der vertraglich vereinbarten Miethöhe im Fall eines Fehlers der gemieteten Sache oder bei Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist ein Anspruch kraft Gesetzes, der nicht von der Anerkennung des Vermieters abhängt.

Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen:

Durch die ständigen Reformen des Mietrechts haben sich einige Änderungen ergeben. Ein Vermieter kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine Erhöhung der Miete bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete fordern. Dafür sind aber verschiedene Formalien einzuhalten und auch bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete werden häufig Fehler gemacht.

Häufig Streitpunkt sind auch Mieterhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen. Das betrifft insbesondere alle Maßnahmen, die zur nachhaltigen Einsparungen von Energie und Wasser führen. Nicht selten löst eine Modernisierung den Auszug des Mieters aus (was sich durchaus vermeiden lässt) oder führt zu einer Mieterhöhung, die sich schnell auf 1.000,- € jährlich belaufen kann. Wir überprüfen gerne Ihr Mieterhöhungsschreiben auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Modernisierung und Baumaßnahmen in der Wohnung:

Hier geht es für beiden Seiten um viel Geld und Nerven. Die häufig langwierigen und anstrengenden Bauarbeiten des Vermieters in Wohnung und Gebäude müssen rechtzeitig angekündigt und mit einem Höchstmaß an Rücksicht durchgeführt werden. Dabei ist anhand des Einzelfalls zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Maßnahmen vom Mieter zu dulden sind.

Wir überprüfen für Sie die Zulässigkeit der angekündigten und durchgeführten Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gerne beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen vom Beginn der Maßnahmen bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Abschluss der Arbeiten.

Vereinbaren Sie mit uns einen Besprechungstermin. Wir klären gerne mit Ihnen alle anstehenden Fragen ausführlich und in Ruhe.