Auf kaum einem Rechtsgebiet ist fachkundige anwaltliche Unterstützung so bedeutsam wie im Strafrecht, als Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin sind wir für Sie tätig. Ein strafrechtliches Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren stellt für Betroffene häufig eine erhebliche psychische Belastung dar und kann – je nach Vorwurf – auch existenzielle Folgen haben.
Bereits eine Geldstrafe kann zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen und empfindliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen. In schwerwiegenderen Fällen drohen Freiheitsstrafen, Untersuchungshaft oder weitreichende berufliche Konsequenzen.
Ihr Ansprechpartner im Strafrecht
Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin Olav Sydow
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Als Kanzlei mit Sitz in Berlin sind wir schwerpunktmäßig im Raum Berlin und Brandenburg tätig, übernehmen jedoch strafrechtliche Mandate im gesamten Bundesgebiet.
Strafverfahren und staatliche Eingriffe
Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und räumt den Ermittlungsbehörden weitreichende Eingriffsbefugnisse ein. Diese reichen von Durchsuchungen und Beschlagnahmen über Ermittlungsmaßnahmen bis hin zu den Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, die bis zum Freiheitsentzug reichen können.
Für Betroffene ist es häufig schwierig, die eigene rechtliche Lage realistisch einzuschätzen oder angemessen zu reagieren – insbesondere bei überraschenden Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder polizeilichen Vernehmungen.
Gerade deshalb ist es in den meisten Fällen ratsam, so frühzeitig wie möglich einen Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen – idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren, noch bevor ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift erlassen wird.
Fragen, ob und welche Angaben zur Sache gemacht werden sollten, welche polizeilichen Maßnahmen zulässig sind oder ob Anträge im Ermittlungsverfahren gestellt werden können, lassen sich ohne Aktenkenntnis und rechtliche Erfahrung kaum zuverlässig beantworten. Vereinbaren Sie daher frühzeitig einen Besprechungstermin.
Schwerpunkte unserer Strafverteidigung als Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin
Zu den häufigen Bereichen unserer strafrechtlichen Beratung und Vertretung als Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin zählen unter anderem:
- Betäubungsmittelrecht / Drogendelikte (§ 29 BtMG, § 29a BtMG, § 30 BtMG, § 30a BtMG, § 24c StVG)
- Sexualdelikte (§ 177 StGB, § 178 StGB, § 184b StGB, § 184c StGB)
- Wirtschaftsstrafrecht (§ 263 StGB, § 264 StGB, § 266 StGB, § 299 StGB)
- Verkehrsstrafrecht (§ 315b StGB, § 315c StGB, § 315d StGB, § 316 StGB, § 142 StGB)
- Körperverletzungsdelikte (§ 223 StGB, § 224 StGB, § 226 StGB, § 229 StGB)
- Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldangelegenheiten (§ 24 StVG, § 24a StVG, § 24c StVG, § 49 StVO)
- Führerschein- und Fahrerlaubnisrecht (§ 69 StGB, § 69a StGB, § 2 StVG, § 3 StVG, FeV)
- Steuerstrafrecht (§ 370 AO, § 371 AO)
- Jugendstrafrecht (JGG, § 45 JGG, § 47 JGG)
Selbstverständlich übernehmen wir auch Mandate in weiteren strafrechtlichen Bereichen, die hier aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht gesondert aufgeführt sind.
Honorar und Kosten der Strafverteidigung
Die Vergütung im Strafrecht richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der jeweiligen Angelegenheit. Gerade zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens ist der endgültige Arbeitsaufwand häufig noch nicht vollständig absehbar.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht hierfür Gebührenrahmen vor. In der Praxis vereinbaren wir in der Regel einen Honorarvorschuss und schließen – sobald der Umfang der Tätigkeit besser einschätzbar ist – eine transparente und verbindliche Honorarvereinbarung.
Die Einzelheiten erläutern wir Ihnen gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch, damit Sie frühzeitig Kostensicherheit haben.

