Durch Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 10. September 2012 wurde der Angeklagte
wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung
in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung
zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Gegen das in Anwesenheit
des Angeklagten verkündete Urteil legte Rechtsanwalt Sydow namens und in Vollmacht
des Angeklagten mit Faxschreiben vom 17. September 2012 Rechtsmittel ein.
23. Dez. 2014