71 Ds 4136 Js 34373/15 (146/15)
4136 Js 34373/15 Staatsanwaltschaft Potsdam

 

Amtsgericht Potsdam

Im Namen des Volkes

Urteil

In der Strafsache

 

gegen ….. M ……,
geboren am ……19.. in B…..,
wohnhaft ……………. .., 1…. B……,
deutsch, ledig
wegen Trunkenheit im Verkehr

hat das Amtsgericht Potsdam -Jugendrichterin- in der öffentlichen Hauptverhandlung vom 29.10.2015, an der teilgenommen haben:

Richterin  am Amtsgericht G….
als Richterin
Staatsanwältin L….
als Beamtin der Staatsanwaltschaft
Rechtsanwalt Olav Sydow
als Verteidiger
Justizbeschäftigte Z ….
als Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer

Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20,00 €

kostenpflichtig verurteilt.

angewandte Vorschriften: § 316 Abs. 1, 2 StGB

Gründe:
(Abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO.)

I.

Am 14.6.2015 befuhr der Angeklagte gegen 0.48 Uhr mit dem Pkw Opel, amtliches Kennzeichen: B-….., unter anderem die Friedrich-Engels-Straße in Potsdam, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke absolut fahruntüchtig war, was er jedenfalls hätte erkennen können. Eine ihm am 14.6.2015 um 2.37 Uhr entnommene Blutprobe enthält eine Blutalkoholkonzentration von 1,71 ‰.

Der Angeklagte hat sich daher der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Abs. 1, 2 StGB strafbar gemacht und war deshalb zu einer Geldstrafe von 30 Tages-sätzen zu je 20,00 € zu verurteilen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 Abs. 1 StPO.