Ein Aufhebungsvertrag kann in bestimmten Situationen die bessere Lösung sein – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich, denn er eröffnet beiden Vertragsparteien Gestaltungsspielräume, die bei einer Kündigung regelmäßig nicht bestehen.
Gerade dann, wenn eine Kündigung bereits im Raum steht oder das Arbeitsverhältnis belastet ist, kann ein Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Alternative darstellen.
Allerdings sind dabei zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Aspekte zu beachten, damit spätere Nachteile vermieden werden.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?
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Kündigung: Eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, die gesetzlichen Fristen sowie dem Kündigungsschutzrecht unterliegt.
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Aufhebungsvertrag: Eine einvernehmliche Vereinbarung beider Parteien, durch die das Arbeitsverhältnis zu einem frei vereinbarten Zeitpunkt endet.
Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag?
Mit einem Aufhebungsvertrag lassen sich die Bedingungen der Beendigung flexibler gestalten, denn viele Punkte können individuell geregelt werden:
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Freie Festlegung des Beendigungsdatums
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Vereinbarung einer Abfindung
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Abstimmung über Inhalt und Form des Arbeitszeugnisses
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Regelungen zu Resturlaub, Überstunden und Freistellung
Wirtschaftliche Vorteile
Für den Arbeitnehmer:
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Mögliche Abfindungszahlung
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Schnellere berufliche Neuorientierung, weil klare Verhältnisse geschaffen werden
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Steuerlicher Vorteil: Auf Abfindungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, sondern lediglich Lohn- bzw. Einkommensteuer.
Für den Arbeitgeber:
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Planbare Beendigung ohne Kündigungsschutzverfahren
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Vermeidung langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreitigkeiten
⚠️ Wichtiger Hinweis: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Die Regel:
Ein Aufhebungsvertrag führt gemäß § 159 SGB III regelmäßig zu einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld, da das Arbeitsverhältnis freiwillig beendet wird.
Die Ausnahme:
Keine Sperrzeit tritt ein, wenn ein sogenannter „wichtiger Grund“ vorliegt.
Unser Rat
Lassen Sie sich vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags anwaltlich beraten, denn nur so lassen sich rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal nutzen und wirtschaftliche Nachteile vermeiden.
